Schriftwechsel mit dem Landtagsabgeordneten
Dr. Bernd Murschel

Anfang des Jahres 2014 gab es eine kleine Landtags-Anfrage von den Abgeordneten Dr. Murschel e.a., eine Antwort dazu von Minister Bonde und später einen Antrag von den Abgeordneten Murschel e.a., dazu gibt es einen Schriftwechsel unserer Initiative mit Herrn Dr. Murschel

1. Kleine Anfrage der Abg. Dr. Bernd Murschel und Daniel Andreas Lede Abal GRÜNE und Antwort des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz:

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2. Schreiben unserer Initiative an den Abgeordneten Dr. Murschel

Sehr geehrter Herr Dr. Murschel,

am 13. Februar 2014, habe ich Ihre gemeinsame Antwort mit Herrn Lede-Abal erhalten. Danke!

Sie informieren in dieser über das Ergebnis Ihrer Kleinen Anfrage und machen mich mit Ihrer gemein-samen Pressemitteilung bekannt.

Ich antworte Ihnen wie folgend: Die Antwort des Ministeriums enthält in der Sache nichts Neues. Sie ist mir bekannt. Sie basiert auf den Regularien der Feinerschließung und dem Rückegassenkonzept von Forst BW. Sie gilt für den gesamten Waldbestand in Baden-Württemberg! Auf den Schönbuch, Teil des Keuper Bergland mit seinen besonders empfindlichen Böden wird nicht gesondert eingegan-gen. Sie wollten dieser Frage doch konkret nachgehen?

Feinerschließungsrichtlinie und Rückegassenkonzept sind Regularien administrativer Handlungsan-weisungen. Sie stellen keinerlei Aussagen zum Erhalt der Bodenfruchtbarkeit dar. Zur Verstärkung b.z.w. Stützung der Regularien wird von Ihnen die Forstzertifizierung herangezogen. Die gesetzliche Forderung zur pfleglichen Bewirtschaftung des Bodens, gemäß § 14 LWaldG, den Boden und den Bodenschutz zu erhalten ist damit nicht ausreichend erfüllt! Die Tatsache der schweren Schäden im Schönbuch wird seitens des Ministeriums, billigend in Kauf genommen. Auf das vorsorgende Bodenschutzkonzept von Herrn Grüll wird überhaupt nicht eingegangen. Sie wollten doch eine Übertragbarkeit des „Brandenburger Bodenschutzmodells auf die Waldgebiete des Keuper Berglandes prüfen?

Sie nennen in Ihrer Pressemitteilung folgende Merkmale bodenschonender Forstwirtschaft:

-Verzicht auf flächige Befahrung.

-Forstmaschineneinsatz auf 10 Prozent der Waldfläche.

-Grenzwert für die Befahrung, 40cm Spurtiefe mit der Anweisung zur Arbeitsunterbrechung.

-Änderung in der Vergaberichtlinie

-Einsatz der 6/8 Radmaschinen mit Bändern außerhalb von Frostperioden.

Der Verzicht auf flächige Befahrung ist in Deutschland allgemein gängige Praxis und entspricht sowohl dem Mindeststandart ordnungsgemäßer Forstwirtschaft als auch dem Stand der Technik. Die Angabe der maximalen Befahrungsfläche von 10 Prozent ist von Ihnen wissentlich zu niedrig angesetzt. Unter der Berücksichtigung der Feinerschließung und der Altbefahrungen ist von mindestens 15 Prozent Befahrungsfläche auszugehen.

Die rein technische Grenzwertfestsetzung auf 40 cm Spurtiefe (max. Bodenfreiheit der Maschinen) ist ein Konstrukt ohne jegliche Verbindung zur Bodenfruchtbarkeit oder ökologischen Verträglichkeit. Dieser Grenzwert vereitelt die Forderung nach einer dauerhaft technischen Funktionsfähigkeit der Gassen, mündet letztendlich in den Ruin des Gassensystems ein (siehe dazu die Bilder mit den Schäden im Pfäffinger Gemeindewald) und führt über die wegebauliche Sanierung zum dauerhaft befestigten Maschinenweg.

Nach dem RAL Gütezeichen wird der Grenzwert für eine schonende Befahrung mit 20 cm angegeben. Nikolaus Nemestothy gibt einen Grenzwert von 10 cm für eine schwere Schädigung des Bodengefüges an. Welcher Grenzwert, 40cm, 20 cm, 10 cm ist Grenzwert oder selbst grenzwertig, Herr Dr. Murschel?

Die Vergaberichtlinien bleiben im Falle der unvermeidbaren Gassenschäden entgegen Ihrer Darstellung ohne jegliche Konsequenz für die Beteiligten.

Der Einsatz von 6/8 Radmaschinen mit Stahlbogiebändern bewirkt breitere Gassen und führt zu verstärkten Wurzelschäden an den Gassenrandbäumen und somit zu weiteren Ernteverlusten. Bei Nässe auf nicht tragfähigen Böden eingesetzt, erreicht auch diese technische Variante ihre Eignungsgrenze und bewirkt die in unseren Bildern dokumentierten schweren Bodenschäden.

Nach Ihren eigenen Worten wird die 6/8Radtechnologie in 5 Jahren lediglich 50 Prozent der Ausrüstung ausmachen. Bis dahin wird das Gassensystem schwerwiegend gestört sein. Die Öffentlichkeit erfährt aber über Ihre gemeinsame Presserklärung, dass die sichtbaren Schäden Ihrer Verlautbarung nach nicht da sind. Die Waldbewirtschaftung in Baden Württemberg ist nun ministeriell bestätigt, ohne Fehl und Tadel. Wie Sie selber wissen, stimmt das nicht. Warum stellen Sie den Sachverhalt in der Öffentlichkeit dann so dar?

Ich möchte meinen Vorschlag wiederholen! Das Waldgebiet des Schönbuchs soll Modell sein. Gemeindevertreter, Infrastrukturplaner, Förster, Forst-und Naturwissenschaftler, Bürger sollten an der FHS für Forstwirtschaft über die Möglichkeiten der Waldbewirtschaftung mit dem Ziel der Bildung einer Arbeitsgruppe diskutieren. Diese Arbeitsgruppe soll eine Bewirtschaftungsform speziell für den Schönbuch erarbeiten, zur Diskussion stellen und in Anwendung bringen.

Wollen Sie sich als Person, wollen sich die Grünen dieser Herausforderung im Interesse des Gemeinwohles stellen?

Ich freue mich darauf Antwort von Ihnen zu erhalten.

Mit freundlichen Grüßen

Harald Kunz


3. Landtags-Antrag von den Abgeordneten der Grünen, Murschel,
Lede-Abal,Pix, Schneidewind-Hartnagel und Dr. Rösler

Vorab unsere Bedenken:

Wir hegen die Befürchtung, dass die Antworten der grünen Landesregierung auf die Anfrage der grünen Landtagsabgeordneten zeigen werden, dass man dem Bodenschutz im Wald in Baden-Württemberg im Vergleich zu anderen Bundesländern als vorbildlich ausgeführt darstellen wird…Das aber würde bedeuten, dass trotz aller wissenschaftlichen Erkenntnisse, die auf die drohenden Gefahren ausgelöst durch die Bodenschäden hinweisen, das bestehende System der Feinerschließung und des Rückegassenkonzeptes gegen alle Kritik verteidigt wird und die Schäden erneut als dem System nicht widersprechend dargestellt werden. Die Landesregierung würde so die Wahrheit verschweigen und öffentlich bestätigen, dass das System ohne Fehler sei. Dies hätte für uns alle Folgen die nicht absehbar sind. Der Minister, die leitenden Forstbeamten und die Vertreter der forstliche Versuchsanstalt, können glaubhaft keine Verantwortung für die Schäden und deren Folgen übernehmen. Sie würden wieder besseren Wissen handeln. Im vergangenen Jahr wurde eine kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Murschel und Lede-Abal in sichtlich positiver Eigendarstellung durch das Ministerium für den ländlichen Raum beantwortet- Rückegassenkonzept und Feinerschließungsrichtlinie seien ein gelungenes Beispiel für den Bodenschutz im Schönbuch.
Hoffen wir darauf, dass der Antwort eine kritische Reflexion der Feinerschließungsrichtlinie und des Rückegassenkonzepts im Hinblick auf die schweren Bodenschäden im Schönbuch und im ganzen Land vorangeht.

Initiative “Waldkritik”


Nun den Antrag:

Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 6880

15. Wahlperiode Eingang: 08.05.2015 15:28

Antrag

der Abg. Dr. Bernd Murschel u. a. GRÜNE

MLR

 

Bodenschutz im Forst

Der Landtag wolle beschließen,

die Landesregierung zu ersuchen

zu berichten,

  1. welche Erfahrungen mit dem seit 1. Januar 2014 eingeführten landesweiten Konzept zur Sicherstellung der dauerhaften Funktionsfähigkeit von Rückegassen gemacht wurden;

  1. warum in Baden-Württemberg als Grenzwert für die maximal tolerierbare Fahrspurtiefe für Rückegassen 40 cm erlaubt ist und ob Änderungen des Grenzwerts geplant sind;

  1. ob ihr die Bodenschutzanforderungen in anderen Bundesländern bekannt sind und welche Schlussfolgerungen sie daraus zieht;

  1. welche für den Bodenschutz relevanten Anpassungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Landesbetrieb Forst Baden-Württemberg (ForstBW) für die Ausführung von Forstbetriebsarten (AGB-F) und der Qualitätsanforderungen vorgenommen wurden;

  1. welche Anforderungen von Forest Stewardship Council/Programme for the Endorsement of Forest Certification Schemes (FSC/PEFC) für den Bodenschutz relevant sind und wie sie im Land umgesetzt wurden;

  1. welche Abweichungen es bei der letzten FSC/PEFC-Zertifizierung im Spätherbst 2014 gibt, die bodenschutztechnisch relevant sind;

  1. wie sie in der vorläufigen Klimaanpassungsstrategie die prioritären Handlungsfelder „Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit im Wald“ und „natürlicher Wasserrückhalt in der Fläche“ erreichen will;

  1. wie sich Rückegassen zuverlässig vermessen und dokumentieren lassen und wie diese wiedergefunden werden können;

  1. wie und wann Rückegassen zu stabilisieren bzw. zu sanieren sind.

29.04.2015

Dr. Murschel, Pix, Lede-Abal, Schneidewind-Hartnagel, Dr. Rösler GRÜNE

Begründung

Die Wälder in Baden-Württemberg sind durch einen hohen Anteil befahrungsempfindlicher Standorte gekennzeichnet. Um den Bodenschutz im Forst Rechnung zu tragen, wurde eine landesweite Konzeption erarbeitet, die ein Feinerschließungskonzept mit Rückegassen und verbindlichen Vorgaben im Kern enthält. Mit der ausschließlichen Nutzung von Rückegassen wird die großflächige Befahrung der Waldböden vermieden. In Waldgebieten mit hohem Nutzungsdruck, wie dem Schönbuch als Wald des Jahres 2014, werden Nutzungskonflikte zwischen Holzproduktion und Holznutzung und Erholung oft sehr deutlich.

Schädliche Bodenveränderungen entstehen durch Befahrung der oft sehr tonhaltigen Böden mit ungeeigneten Maschinen oder in Zeiten zu nasser Böden. In den Bundesländern, aber auch im Ausland wie der Schweiz, werden unterschiedliche Anforderungen an den Bodenschutz im Forst gestellt. Letztendlich muss es das Ziel sein, dauerhaft schädliche Bodenveränderungen durch viskoplastische Deformation auch in Rückegassen zu vermeiden und somit die Funktion der Böden im Naturhaushalt dauerhaft zu sichern.

Die Rückegassen müssen dauerhaft erkennbar und forsttechnisch befahrbar sein, da es sonst zur Entstehung von Ausweichtrassen und dem schleichenden Verlust wertvoller Waldbodenfläche kommt. Hierdurch werden auch Anforderungen der Zertifizierungssysteme gefährdet. Es bedarf umfassender Schulung von Mitarbeitern und Unternehmern des Landesbetriebs ForstBW über die detaillierten Anforderungen der FSC-Zertifizierung besonders in Hinsicht auf den Schutz der Waldbodenfläche, um die Zertifizierung auch in Zukunft zu sichern. Der Antrag verfolgt den Zweck, den Stand der neuen Rückegassen-Konzeption abzufragen, mit Anforderungen in anderen Regionen und Bundesländern zu vergleichen und mögliche Fortschreibungen zu prüfen.

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