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Das RP Tübingen widerspricht dem Bundesnaturschutzgesetz

Das Regierungspräsidium Tübingen sucht Ermessensspielraum in der Bewertung der Befahrungsschäden in Waldbiotop 7419:6019:96, Nebenbäche zum Ahrenbach, Nähe Ammerbuch-Entringen zu gewinnen. Es übersieht bei seiner abschließenden Feststellung aber, dass die vorliegenden Befahrungsschäden dem  in § 30 BNatSchG geforderten Veränderungsverbot widersprechen… Die Schädigung der Quellflur bleibt, von der Auffassung des Regierungspräsidiums unberührt, bestehen. Die Schutzbestimmung wurde nicht eingehalten.

Zur Korrespondenz:
RP-Tuebingen
Antwort-der-BI

Siehe auch Beitrag:
Bodenzerstörung in Waldbiotopen-Ammerbuch/Schönbuch

BODENZERSTÖRUNG IN GESCHÜTZTEM WALDBIOTOP BEI AMMERBUCH

Der unreflektierte Einsatz  von Holzerntemaschinen macht auch in Waldbiotopen, hier, Schönbuch / Nebenbäche zum Arenbach, nicht Halt. “Ökologische Kleinode des Waldes stehen unter nachhaltigem Schutz und die Pflege dieser sensiblen Waldbereiche sind über die ordnungsgemäße forstliche Bewirtschaftung gewährleistet”, ist auf der Webseite von Forst BW zu lesen!

Was, wenn die Böden der sensiblen Waldbereiche durch Befahrung zerstört werden?

Hierzu die Korrespondenz mit der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Tübingen:

Hierzu zwei Antworten der Fachabteilung:  In den an das Gewässer angrenzenden Waldbeständen wurde im vergangenen Winter Holz genutzt, der Bach bzw. das Biotop waren dadurch nicht direkt berührt (!) … (dass) auf das Gesamtbiotop gesehen – nicht von einer erheblichen Beeinträchtigung ausgegangen werden kann.

Die Befahrung der Quellflur, des Baches und des Uferbereichs mit der Folge von Bodenbruch, bleibt unerwähnt.

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