ALSO DOCH!

Die Forstverwaltung räumt nach langer Abwehr Fehler ein …    Das    ist beachtlich!

BODENSCHÄDEN IN WALDBIOTOP 7419:6019:96

VOR-ORT, Freitag, 30. Juni 2017

Weiße Kreide – verletzte Waldflur

Performance am Entringer Grenzweg

im Beisein von Vertretern der Unteren Forstbehörde Tübingen und Vertretern des BUND Baden-Württemberg.

Anlass: Befahrung eines nach § 20 BNatSchG geschützten Waldbiotops, FFH-Gebiet und geschützter Quellflur mit der Folge von schweren Bodenschäden

1. Aktion:

KREIDE GEGEN SPURSCHÄDEN

Lebewesen, Muster, der Boden, der Schadort werden in der Vegitationsphase „sichtbar”.  Die Aktion beginnt am Exkursionsausgangort, (einem “Stand”ort intellektuell geprägter Sichtweise, einem “Stand”ort des Abstandes) und wirkt in den geschädigten Biotop .

Weiß verändert das Erscheinungsbild der Waldflur.

Kreidespuren – Bodenschäden.

=> weiter zu den Einzelbildern

2. Aktion:

SCHWEIGENDE BETRACHTUNGEN EINES TOTEN BÄUMCHENS ZUR FREIHEIT DER WILLKÜR ORDNUNGSGEMÄßER FORSTWIRTSCHAFT

Die anwesenden Vertreter der Unteren Forstbehörde Tübingen räumen ein, dass die Befah­rung mit der Folge schwerer Bodenschäden hätte vermieden werden können. Die Planung und Ausführung der Holzentnahme waren fehlerhaft. Wer haftet für die Schäden?

Rückblick:

Die Untere Naturschutzbehörde Tübingen hat in ihrer Antwort auf die Beschwer­de der Initiative eine Befah­rung des Biotops und damit die entstandenen Schäden zunächst überhaupt ausgeschlos­sen(!) Es folgt die Bewertung der Fachabteilungen  des Landratsamtes, der Fachabteilungen des Regierungspräsidiums Tübingen, des Ministeri­ums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft : „das Biotop  in seiner Gesamt­heit sei nicht geschädigt.”  

… Die vollzogene Ab­wä­gung ist recht­lich nicht zulässig! Die Einheitlichkeit  der Bewertung ist höchst  merkwürdig!

Für das Waldbiotop (geschützt nach §20 BNatSchG), der besonders geschützten Quellflur und dem nach der NATURA 2000 Verordnung geschütztem FFH-Gebiet gilt ein generelles Verände­rungs­verbot.

Die Forstverwaltung hat nun Fehler eingeräumt. Das nehmen wir gerne zu Kennt­nis!

Wie und wann und von wem wird der ursprüngliche Zustand nun sachkundig wieder­her­gestellt?

Die Initiative hat nach Aufforderung durch Forstvertreter im März 2016 ein Bodenschutzkonzept vorgelegt. Antwort auf die Vorlage gab es bis heute nicht.

Wir schlagen erneut Gespräche zur Verbesse­rung des Bo­denschutzes im Schönbuch vor.

Wir wünschen eine Bestandaufnahme der Rückegassen, und der bisher entstandenen Schä­den durch die Holzentnahme. Wir wünschen Auskunft über die Größe des Gesamtwegenetzes im Schönbuchs.

Ganz besonders ist uns an der Erarbeitung eines Waldentwick-lungskonzepts gelegen.  Die  Verdichtung und  grenzwertige Nutzung der Landschaft im Mittleren Neckarraum nötigt dazu, den Schönbuch als Lebensgrundmuster zu schützen.

Weiss:

…wesenhaftes aus dem Waldbiotop

=> weiter zu den Einzelbildern

Schriftwechsel mit der Umweltmeldestelle am Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft, Untere  Naturschutzbehörde L.A. Tübingen, Landrat Walter Tübingen, RP Tübingen, Ministerium für Umwelt, Klima   und Energiewirtschaft, Abteilung 7 Naturschutz     => weiterlesen

Bildnachweis: Ulrich Dettner, Dr. Heiner Grub, Harald Kunz

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.