Quellbereiche stehen unter Naturschutz und müssen bei der Holzentnahme geschont werden – nicht so im Schönbuch!

Die Initiative hat Befahrungsschäden an der Quellflur eines besonders geschützten Waldbiotops bei AMMERBUCH der Umweltmeldestelle am Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft, gemeldet. Siehe Beitrag: Bodenzerstörung in Waldbiotopen.

In Bayern scheint der Schutz der Fluren mit der Wahl geeigneter Verfahren zur Holzernte und Holzbringung gewährleistet- siehe nachfolgende Einladung zur Demonstration=> Seilkranbringung

Warum wurde der in § 30 BNatSchG geforderte Schutz in Waldbiotop Biotopnummer:  7419:6019:96 nicht umgesetzt?

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