Schonendes Holzrücken mit Zugpferden

Liebe Freunde der Initiative “Waldkritik”

für den ein oder anderen, der keinen eindimensionalen Blick auf die Möglichkeiten der Waldbewirtschaftung und Ihrer “Instrumentarien” hat, wird es vielleich von Interesse sein, zu lesen, daß Landtagsmitglied Hans-Peter Storz (SPD) unter Beipflichtung von Minister Bonde (Grüne) vom Ministerium für den ländlichen Raum und Verbraucherschutz, einen Antrag gestellt hat, die potentiellen Möglichkeiten eines Zugpferdeeinsatzes beim Holzrücken in der Forstwirtschaft zu prüfen bzw. dem Landtag darüber zu berichten!

Wen dieser Antrag interessiert, der kann ihn im folgenden hier lesen: Klicken Sie hier!

Satirisches zur 3. Bundeswaldinventur

Liebe Freunde der Initiative “Waldkritik”,

heute hat uns von einer regelmäßigen Leserin unserer Seite der nachfolgende Hinweis erreicht, den wir ihnen auf keinen Fall vorenthalten möchten. Wir wünschen allen jede Menge Stirnrunzeln bei solchen Berichten!

5 Minuten von „Quer“ über die Bundeswaldinventur  =>  HIER KLICKEN!

Ganz besonders schön ist der Beitrag von Philipp Freiherr zu Guttenberg, dem Präsident der Arbeitsgemeinschaft deutscher Waldbesitzerverbände e.V (übrigens ist er der kleine Bruder unseres heiß geliebten, ehemaligen Bundesministers der Verteidigung, Karl-Theodor zu Guttenberg). Was Philipp Freiherr zu Guttenberg besonders auszeichnet, ist sein großer Sachverstand und seine immerwährende Sachlichkeit.

Aber lesen Sie selbst  =>  HIER KLICKEN!

Resümee des ADWG:
“Umweltverbände wie Greenpeace oder der “Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland” (BUND) hatten in der Vergangenheit wiederholt die multifunktionale und nachhaltige Forstwirtschaft angegriffen und kritisiert, dass diese angeblich naturschutzfachliche Ziele deutlich verfehlen würde. Von “übernutzten”, “schrumpfenden” oder “kranken” Wäldern war dabei die Rede. Die Resultate der Bundeswaldinventur belegen, dass diese Kritik an der Realität vorbeigeht und auch keine Argumente liefert, um weitere Wälder zugunsten eines Totalnaturschutzes verkommen zu lassen.”

Zu Guttenberg sieht voraus: “Die Natur- und Umweltschutzverbände sollten sich neue Felder und Feindbilder suchen. Der fundierte, objektive und unabhängige Zensus hat mit seinen wissenschaftlichen Fakten ihre Kritik entzaubert und gezeigt was sie wirklich ist: ideologisch durchtränkte Illusion und ein Mittel, um Spender und Mitglieder zu gewinnen. Die Aussagen der Bundeswaldinventur bestärken uns Waldbesitzer, den eingeschlagenen Weg weiter zu gehen, weil er objektiv der richtige ist.”

Grundlagen für den vorsorgenden Bodenschutz bei der Holzernte im Landesforst Brandenburg

Liebe Freunde der Initiative “Waldkritik”,
auf diesem Weg möchte wir gerne noch mal alle an den Vortrag von Martin Grüll (Landeskompetenzzentrum Forst Eberswalde) am 27. November 2014, um 19:00 Uhr in der Hochschule für Forstwirtschaft Rottenburg erinnern.

Herr Grüll wird über das Thema „Vorsorgender Bodenschutz beim Einsatz von Holzerntetechnik“ sprechen.

Zur Vorbereitung dieses Vortrags veröffentlichen wir hier nochmals den Beitrag von Martin Grüll über vorsorgenden Bodenschutz bei der Holzernte im Landesforst Brandenburg:

Der Einsatz moderner Holzerntetechnik ist immer mit dem Risiko unbeabsichtigter Nebenwirkungen verbunden. Neben dem Schutzgut Boden ist in zunehmendem Maße auch die Integrität von Arten, Biotopen und Lebensräumen betroffen. Bei der Auswahl geeigneter Holzernteverfahren müssen daher neben technischen und wirtschaftlichen auch ökologische Kriterien beachtet werden.

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Abb. 1: “In der Harmonie aller im Wald wirkenden Kräfte liegen das Rätsel und der Erfolg der forstlichen Produktion” (Karl Gayer, 1822 – 1907). (Foto: kwf-tagung.org, 2012)

Ähnlich wie die Bewirtschaf-tungszielsetzung variiert auch die individuelle Bodenschutzmotivation der verschiedenen Waldeigen-tümer. Daher müssen für unterschiedliche Vorsorgestufen (minimale, erhöhte, optimale Vorsorge) operationale Entschei-dungshilfen gegeben werden.

Die Erweiterung der konven-tionellen forsttechnischen Stand-ortsklassifizierung um eine Wertklassifizierung natürlicher Bodenfunktionen (Produktion, Lebens-raum, Regelung) bietet die Möglichkeit zur Berücksichtigung unterschiedlich motivierter Bodenschutzinteressen bei technischen Entscheidungen. Mit diesem methodischen Ansatz können für jeden Waldstandort Empfehlungen für Feinerschließung, Maschinenbefahrung und Holzernteverfahren gegeben werden, die eine Risikominimierung beim Forsttechnikeinsatz ermöglichen.

Der Landesbetrieb Forst Brandenburg (LFB) hat sich auf dieser Grundlage zu Grundsätzen des vorbeugenden Bodenschutzes beim Einsatz von Holzerntetechnik in den Landesforsten (rund 280.000 ha) verpflichtet.

1. Bodenpfleglichkeitsstrategien

Die mit der zunehmenden Mechanisierung der Forstwirtschaft verbundenen Risiken und Nebenwirkungen und das dadurch verursachte, bodenökologische Gefährdungspotenzial sind im Wesentlichen bekannt. Auf Grundlage der vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnisse können Bodenpfleglichkeitsstandards definiert werden, um das Eintreten schädlicher Bodenveränderungen zu vermeiden oder unvermeidbare Bodenschäden zu verringern. Je nach Ausprägung der Bodenschutzmotivation und des Vorsorgedenkens können drei Stufen des vorsorgenden Bodenschutzes unterschieden werden.

1.1 Mindestvorsorge

Die Grundsätze des Bodenschutzrechts verpflichten alle Bodenbewirtschafter zur Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen und zur Abwehr schädlicher Bodenveränderungen. Hierunter fallen auch physikalische Bodenstrukturschäden (Bodenverdichtungen), die durch den Einsatz von Forstmaschinen verursacht werden. Das Bodenschutzrecht trifft jedoch keine Detailregelungen für die forstwirtschaftliche Bodennutzung, sondern verweist auf den Regelungsvorrang des Forstrechts für den Bodenschutz im Wald.

Im Forstrecht des Bundes und der Länder werden mit den Grundsätzen ordnungsgemäßer Forstwirtschaft bestimmte, deklaratorische Anforderungen an die nachhaltige, pflegliche und sachgemäße Waldbewirtschaftung gestellt. Von unmittelbarer Bedeutung für den Bodenschutz beim Forstmaschineneinsatz sind folgende Grundsätze:

  • Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit
  • Erhaltung der natürlichen Bodenfunktionen
  • Boden- und bestandesschonende Bewirtschaftung unter Berücksichtigung der natürlichen Lebensräume von Tier- und Pflanzenarten
  • Bedarfsgerechte, naturschonende Walderschließung unter Berücksichtigung des Landschaftsbildes und der Waldfunktionen

Zur Umsetzung dieser forsttechnisch relevanten Bodenschutzvorgaben formuliert das Forstrecht keine expliziten Gebote und Verbote. Damit wird die rechtliche Beurteilung von Grundsatzverstößen erheblich erschwert bzw. unmöglich gemacht. Obwohl es nicht gelungen ist rechtlich verbindliche Qualitätsstandards für den bodenschonenden Forstmaschineneinsatz durchzusetzen, zeichnet sich in der Forstpraxis folgender Mindeststandard ab:

  • Unterlassung der flächigen Befahrung auf sensiblen Feucht- und Nassstandorten
  • Maschinenbefahrung bei der Bestandespflege auf festen Fahrgassen
  • Einhaltung des nach dem derzeitigen Stand der Technik möglichen Mindestgassenabstands (doppelte Kranreichweite = 20 m)
  • Reisigarmierung der Fahrgassen bei der vollmechanisierten Holzernte zur Verringerung von Gassenschäden
1.2 Erhöhte Vorsorge

Zur Gewährleistung einer gegenüber der konventionellen Forstwirtschaft erhöhten Bodenschutzvorsorge werden in den Standards der Forstzertifizierung (PEFC, FSC) explizite Gebote und Verbote für den Forsttechnikeinsatz formuliert. Trotz Formulierungsunterschieden der einzelnen Systeme sind folgende Merkmale für die erhöhte Bodenschutzvorsorge der zertifizierten Forstwirtschaft kennzeichnend:

  • Grundsätzliches Verbot der flächigen Maschinenbefahrung bei der Holzernte
  • Gebot der ausschließlichen Maschinenbefahrung auf festgelegten Fahrgassen
  • Eingeschränktes Verbot der flächigen Maschinenbefahrung außerhalb der Holzernte
  • Gebot der systematischen Feinerschließung der Waldbestände
  • Gebot der schonenden Gassenbefahrung
  • Zeitliche Befahrungseinschränkung möglichst auf Trocken- oder Frostperioden
  • Festlegung von Mindestgassenabständen in zwei Restriktionsvarianten:

a) Obligat 40 m Gassenabstand auf allen Standorten oder

b) Obligat 20 m Gassenabstand auf allen Standorten und fakultativ 40 m auf empfindlichen Standorten

  • Vorgabe bestimmter, technischer Auflagen für Forstmaschinen
  • Bevorzugte Auftragsvergabe an zertifizierte Forstunternehmen

Da die wirtschaftlichen Interessen der Waldeigentümer Berücksichtigung finden müssen, können über die Forstzertifizierung keine absoluten Ziele verwirklicht werden. Trotz Kontrollen und Sanktionen kommt es auch in zertifizierten Forstbetrieben zu vermeidbaren Bodenschäden beim Forstmaschineneinsatz.

1.3 Optimalvorsorge
Abb. 2: Vorbeugender Bodenschutz bei der Holzernte setzt einen höheren Planungsaufwand voraus. (Foto: LFB)
Abb. 2: Vorbeugender Bodenschutz bei der Holzernte setzt einen höheren Planungsaufwand voraus. (Foto: LFB)

Im LÖWE-Programm (1991) für die niedersächsischen Landesforsten findet sich in Grundsatz 13 die Forderung nach einem ökologisch verträglichen Einsatz der Forsttechnik:

“Die Forsttechnik hat sich an den ökologischen Erfordernissen auszurichten. Es sind Verfahren anzuwenden, die die Waldböden und die Waldbestände in ihrer Struktur- und Artenvielfalt schonen.”

Dieser LÖWE-Grundsatz wird zur besonderen ökologischen Verträglichkeit erweitert, um damit den nach dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik erreichbaren Optimalstandard beim umweltverträglichen Forsttechnikeinsatz zu kennzeichnen. Neben der langfristigen Sicherung der natürlichen Produktionsgrundlagen bedeutet dies insbesondere die Gewährleistung der ökosystemaren Selbstregulations- und Regenerationsmechanismen. Um die Resilienz eines Waldökosystems bei Nutzungseingriffen nicht zu überlasten, müssen Vorkehrungen zur Schadensprävention und zur Minimierung negativer Nebenwirkungen getroffen werden.

Dieser vorsorgemotivierte Ansatz erfordert bestimmte, auch subjektive Wertentscheidungen des Naturnutzers. Die Entscheidung, welche Ökosystemzustände oder Funktionen als wertvoll erachtet werden, beruht aber auf menschlicher Festlegung und wird nicht allein durch objektive wissenschaftliche Erkenntnis bestimmt. Das Wertesystem der besonderen ökologischen Verträglichkeit wird mit Hilfe folgenden Zielsystems operationalisiert und mit Kriterien untersetzt:

Teilziel 1 Naturverträglichkeit
  • Sensitivitätsabgestufte Feinerschließung, Bodenbefahrung und Mechanisierung
  • Festlegung forsttechnischer Restriktionen in Abhängigkeit von
  • Bodenbelastbarkeit
  • Bodenfunktionswert
  • Waldfunktion
  • Naturschutz- oder Waldbiotopstatus
Teilziel 2 Schadensvorbeugung
  • Inkaufnahme von Mehrkosten zur Risikovorsorge und Schadensminderung
  • Inkaufnahme von Nutzungs-, Befahrungs- und Mechanisierungseinschränkungen
  • Vermeidung von unwägbaren ökologischen Hypotheken
Teilziel 3 Forsttechnik in dienender Funktion
  • Primat der biologischen vor der technischen Produktion (Waldbau vor Technik)
  • Minimierung negativer Nebenwirkungen durch technische Optimierung
Teilziel 4 Operationale Planungs-, Organisations- und Entscheidungshilfen
  • Verzicht auf Verbote zu Gunsten des Aufzeigens von Möglichkeiten und Freiheitsgraden
  • Standortsindividuelle Empfehlung ökologisch und technisch geeigneter Holzernteverfahren
  • Qualifizierung von Forsttechnikkompetenz, Umweltbewusstsein und Entscheidungsverantwortung der Mitarbeiter (Überzeugen statt Verordnen)

2. Bodenfunktionsbewertung

Das Bundesbodenschutzgesetz orientiert auf den Schutz natürlicher, wirtschaftlicher und natur-/ kulturhistorischer Bodenfunktionen und verpflichtet jeden Bodennutzer zur Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen sowie zur Abwehr schädlicher Bodenveränderungen.

Beim Einsatz von Forstmaschinen muss ein Teil des Waldbodens unvermeidbar für technische Zwecke beansprucht werden. Auf den Fahrgassen besteht ein hohes Risiko für langfristige Beeinträchtigungen oder irreversible Schädigungen des Bodens. Es liegt daher nahe den Wert der für technische Zwecke dauerhaft umgewidmeten Produktionsfläche als Kriterium in forsttechnische Entscheidungen zu integrieren. Auf Datenbasis der forstlichen Standortserkundung kann mit etablierten Methoden der Bodenfunktionsbewertung eine modifizierte, forsttechnische Standortsklassifizierung durchgeführt werden.

In Abb. 3 sind die für Waldböden als bedeutsam betrachteten Bodenfunktionen und die standörtlichen Eingangsgrößen zu deren Bewertung dargestellt. Die Unterscheidung von (sozio)ökologischen, ökonomischen und technischen Bodenfunktionen wurde bewusst gewählt, um für unterschiedlich motivierte Bodenschutzzielsetzungen getrennte Wertmaßstäbe zur Verfügung stellen zu können.

Abb. 3: Forstliche Bodenfunktionsbewertung zur Ableitung von (sozio)ökologischen, ökonomischen und technischen Bodenfunktionsklassen.
Abb. 3: Forstliche Bodenfunktionsbewertung zur Ableitung von (sozio)ökologischen, ökonomischen und technischen Bodenfunktionsklassen.
2.1 Bewertung natürlicher Bodenfunktionen

Die Bewertung der natürlichen Bodenfunktionen Regelung, Lebensraum und Produktion, und deren Zuordnung zu fünf Wertklassen von 1 (sehr gering) bis 5 (sehr hoch), steht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Flächenbeanspruchung für die Feinerschließung. Mit steigendem Bodenfunktionswert wird eine Verringerung der Befahrungsfläche empfohlen. Jeder der fünf Wertklassen wird daher ein zulässiges Flächenbefahrungsprozent bzw. ein bestimmter Mindestgassenabstand zugeordnet (Kl. 1: <20 m, Kl. 2: 20 m, Kl. 3: 40 m, Kl. 4: >40 – 60 m, Kl. 5: keine Gasse).

Die Produktionsfunktion spiegelt das eigennützige Interesse des Waldbesitzers an der nachhaltigen Wertsicherung seines Bodenkapitals wider. Im allgemeinen forstlichen Verständnis wird dem Verlust von biologischer Produktionsfläche, die für die dauerhafte Feinerschließung beansprucht wird, keine Bedeutung beigemessen und die Fahrgassen weiterhin als Holzbodenfläche betrachtet. Zur langfristigen Wertsicherung seines Bodenkapitals sollte der Waldbesitzer jedoch mit zunehmender Bodenfruchtbarkeit die Beanspruchung von wertvoller Produktionsfläche für die Feinerschließung reduzieren.

2.2 Bewertung technischer Bodenfunktionen

Neben den natürlichen Bodenfunktionen muss in ein auf die technische Anwendung ausgerichtetes Bewertungssystem auch die Funktion des Bodens als Widerlager für die Befahrung mit Forstmaschinen integriert werden.

Abb. 4 zeigt eine Beurteilungshilfe zur Unterscheidung von tolerierbaren und nicht tolerierbaren Bodenverformungen auf der Gasse. Nur bei Ausbildung von Spurtyp 1 und 2 ist eine schonende Maschinenbefahrung gewährleistet. Mit beginnender Ausbildung von Spurtyp 3 oder 4 wird ein Warnsignal für die Überschreitung der Bodentragfähigkeit und die akute Beeinträchtigung der technischen Gassenfunktion angezeigt.

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Beurteilungsschema für die Maschinenbefahrung Abb. 4: Beurteilungsschema für die Maschinenbefahrung in ebenem bis schwach geneigtem Gelände (ohne Erosionsgefahr). (Abb. J. Erler, 2009; Staatsbetrieb Sachsenforst 2006)

Um die dauerhafte Funktionsfähigkeit eines unbefestigten Gassensystems als Widerlager für die einwirkenden Maschinenkräfte zu gewährleisten, muss Überlastungsschäden zuverlässig vorgebeugt werden. Die technische Bodenbelastbarkeit wird maßgeblich von der Bodenfeuchte zum Befahrungszeitpunkt beeinflusst. Die Bodenfeuchtestufen der Standortserkundung (trocken, frisch, feucht, nass, sumpfig) bieten sich daher für die Klassifizierung der technischen Befahrbarkeit von T1 (befahrbar) bis T5 (unbefahrbar) an.

Glossar

Glossar Bodenschutz als (pdf-Datei)

Originalartikel

Originalartikel als (pdf-Datei)

Holzeinschlag im Schönbuch in der Saison 2014/2015

Liebe Freunde der Initiative “Waldkritik”, auf Forst BW wurde jetzt im Nachgang zur zweiten Gesprächsrunde, wir berichteten, die entsprechende Karte vom Schönbuch für die Holzernte-Saison 2014/2015 eingestellt.

Hier können Sie die Karte ohne Umwege direkt anklicken!

Darüber hinaus hat Forst BW auf seiner Internet-Seite folgenden Text unter der Überschrift “Wir arbeiten auch im Untergrund!” veröffentlicht:

“Mit dem Begriff ‚Wald‘ assoziieren die meisten Menschen Bäume, also den oberirdischen – sichtbaren – Teil des Waldes. Doch Wald ist viel mehr, denn im ‚Untergrund‘ laufen unzählige Prozesse ab, die den sichtbaren Teil des Waldes in seiner Form entstehen lassen und erhalten. Diese Funktionen in Boden und Wasser zu schützen ist Teil unserer Aufgabe und begleitet uns bei der Bewirtschaftung der Wälder.

Moderne Forstmaschinen erlauben eine wirtschaftliche Holzernte, stellen durch ihr Gewicht aber gleichzeitig eine Gefahr für den Boden dar, auf dem sie arbeiten. Bereits eine einmalige Befahrung kann das Bodengefüge irreversibel zerstören und die Leistungsfähigkeit des Bodens zunichte machen.

Aus diesem Grund setzte bereits die frühere Landesforstverwaltung Baden-Württemberg auf eine sogenannte ‚Feinerschließungsrichtlinie‘, die eine Befahrung von Waldbeständen genau regelt. Ein Teil der Bodenfunktionen bezieht sich auf die Regulierung und das Filtern von Oberflächenwasser. Bei der Bewirtschaftung der Wälder werden weder Oberflächen- noch Grundwasser mit gefährdenden Substanzen belastet, der Einsatz ökologisch verträglicher Betriebsmittel ist für uns selbstverständlich.

Im Rahmen der naturnahen Waldwirtschaft sorgen wir von ForstBW für einen umfassenden Erhalt und Schutz des Bodens, damit auch folgende Generationen von den Leistungen profitieren können.”

Unser Kommentar: Wenn dem so ist, wie der Forst BW schreibt und woran wir keinen Zweifel haben, daß bereits eine einmalige Befahrung … das Bodengefüge irreversibel zerstören und die Leistungsfähigkeit des Bodens zunichte machen (heruntergeladen am 3.11.2014/21.00 Uhr) kann, dann sollte man den Forst BW an dieser klaren Aussage auch messen können!

2. Gesprächsrunde zum Thema Naturpark Schönbuch

Liebe Freunde der Initiative „Waldkritik“, am 17. Oktober 2014 fand in Tübingen-Bebenhausen bei der Forstdirektion des Regierungs- Präsidiums von 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr die 2. Gesprächsrunde zu den Themen forstliche Bewirtschaftung und Bodenschutz, Schutzgebiete und Weiterentwicklung der Besucherlenkung im Naturpark Schönbuch statt. Unsere Initiative war mit drei Teilnehmern anwesend. Aus diesem Grund möchten wir hier für alle Interessierten nicht nur über die Inhalte der Gesprächsrunde berichten, sondern auch über weitergehende Fragestellungen,  die sich für uns Teilnehmer im Nachgang des Treffens in der Diskussion noch ergeben haben.

Eingeladen hatte der Leiter der Abt. Forstdirektion des RP Tübingen, Martin Strittmatter. Circa 50 Personen – darunter MdL Dr. Bernd Murschel, ca. 35 Försterinnen und Förster aus dem Schönbuch unter ihnen die Leiter der Kreisforstämter und viele Revierleiter sowie Angehörige der Forstdirektion und des MLR, Vertreter der Holzeinschlagsunternehmer und Holzrücker, der Holzwirtschaft, der Bürgerinitiativen zum Schutz des Schönbuch.

Das Einführungsreferat hielt Graf Götz v. Bülow, stellvertretender Leiter der Abt. Forst des LRA TÜ. Er erläuterte den Nichtfachleuten die alle 10 Jahre stattfindende “Waldinventur”, bei der der Zustand des Waldes möglichst vollständig erfaßt werden soll, da hierauf die waldbauliche Planung (Forsteinrichtung) aufgebaut werde. Über permanente Stichprobenpunkte werden z.B der Holzvorrat, der Holzzuwachs und weitere Zustandsdaten wie  z.B. der Wildverbiß oder Bodenschäden erfasst. Allerdings wird der Umfang der Bodenschäden im Gegensatz zum Wildverbiß nicht festgehalten, erfasst wird lediglich „vorhanden“ oder „nicht vorhanden“, hier halten wir es für dringend erforderlich auch die Art und die Schwere der Bodenschäden zu erfassen.

Ziel der waldbaulichen Planung sei es z.B. die Holznutzung nachhaltig zu gestalten, also jedes Jahr nicht mehr Holz einzuschlagen als jedes Jahr nachwächst. Nach diesem  Konzept werden Wälder des Naturparks, soweit sie dem Staat oder Kommunen gehören, behandelt. Auf Nachfrage der Initiative “Waldkritik” erläuterte Graf Götz v. Bülow, daß die Erfassung des Waldzustands sowohl Staats-, wie Gemeinde und Privatwaldanteile umfasse. Leider konnte der Referent die Planung und den Vollzug des Holzeinschlags nicht mit konkreten Zahlen belegen. Auf Nachfrage sagte er, dies sei bei der Vielzahl der Waldbesitzer im Schönbuch nicht ohne weiteres möglich.

Martin Strittmatter informierte anschließend über die im Schönbuch zur Anwendung kommenden Holzernteverfahren und über die dabei auftretenden Schwierigkeiten und Probleme:
Rund 80 % des Holzeinschlages werde an Unternehmer vergeben und erfolge überwiegend maschinell. Der Rest werde in Eigenregie abgewickelt. Die Konsequenzen, die sich aus dieser schwerwiegenden Aussage ergeben, wurden unserer Meinung nach im weiteren Verlauf zu wenig angesprochen. Es wurde lediglich von Unternehmern und Förstern darauf hingewiesen, daß die hohen Investitionen auf Seiten der Unternehmen zu einer gewissen Trägheit bei den Möglichkeiten von kurzfristiger Veränderung führe, für die man um Verständnis bat.
Unserer Meinung nach ergibt sich aus der Sachzwanglogik des Erntesystems ( 80 % des Holzeinschlages werde an Unternehmer vergebe!) eben ganz konsequent das Ausmaß der Bodenschäden, hier sollte deshalb unserer Meinung nach ein Umdenken stattfinden,  in einem ersten Schritt sollten die Sanierungskosten bei den Ausschreibungen berücksichtigt werden, wobei der Forst BW nicht einfach die Kosten den Unternehmen rückbelasten sollte, sondern durch auskömmlicherer Entlohnung  der Unternehmen, das Entstehen solcher Schattenkosten von vorneherein  zu vermeiden. In der Konsequenz würde das zwar die Holzpreise verteuern, müßte aber unserer Meinung nach mit Rücksicht auf eine ökologisch bessere Erntequalität hingenommen werden.

In diesem Zusammenhang hatten wir in der Tischvorlage darauf hingewiesen, daß eine Zertifizierung der beauftragten Unternehmen noch kein Garant ist, für hohe, ökologisch akzeptable Qualität (siehe unseren letzten Beitrag!).

An einer Übersichtskarte zur Ernteplanung 2014/2015 erläuterte Herr Strittmatter den geplanten Holzeinschlag der jetzt kommenden Saison und wie das eingeschlagene Holz an die befestigten Waldwege angerückt werde. Danach spielt der Einsatz von Pferden praktisch keine Rolle mehr. Die maschinelle Vorlieferung ist das übliche Verfahren. Sie erfolgt mit 4-Radmaschinen und in letzter Zeit vermehrt auch mit 6/8 Radmaschinen, die – um den Bodendruck zu vermindern – verstärkt mit Bändern ausgestattet werden sollen. Insbesondere an Hängen komme unter Umständen auch die teurere, bodenschonende Seilkrantechnik zum Einsatz. Auch hier sind wir wieder der Meinung, daß man mit oberster Priorität auf bodenschonende Technik setzen sollte, auch wenn sie teurer ist!

Für den Staatswald gelte seit dem 1. Januar 2014 die neue Feinerschließungsrichtlinie. Danach dürfen die Waldböden nur auf Rückegassen, die einen Mindestabstand von 20/40 m haben müssen, befahren werden. Die Gassen dürfen nicht befestigt werden  und sind dauerhaft zu kennzeichnen. Wobei alte Rückegassen – mit teils deutlich kürzerem Abstand – weiter befahren werden sollen. Die Fahrspurtiefe dürfe 40 cm nicht überschreiten (andere Forstspezialisten wie Nikolaus Nemesthoty geben die Grenze für Bodenschäden mit 10 cm an!). Sei dies der Fall müssten die Rückearbeiten sofort eingestellt werden.
Wie dies in der Praxis (besonders in Zeiten des Klimawandels und milden Wintern) bei den enormen Kosten der Unternehmen auf Dauer geschehen könnte, wurde nur mit dem lapidaren Hinweis abgetan, die Unternehmen würden bei ungeeignetem Wetter wieder Heim geschickt.

Nach Auffassung von „Waldkritik“ muß die neue Feinerschließungsrichtlinie auf den Prüfstand, da sie die Einlegung von Rückegassen auch auf Standorten vorsieht, die aus Gründen des Bodenschutzes nicht befahren werden können, auf einigen Standorten auch noch mit engeren Abständen als in der vorhergegangenen Richtlinie von 2003. Die Richtlinie zur Feinerschließung , die nicht nur im Staatswald, sondern auch in den von ForstBW bewirtschafteten Wäldern anscheinend konsequent umgesetzt wird, wird als Aufforderung und Blankoscheck zur Waldverwüstung gesehen. Die Bewertung von FSC wird mit Spannung erwartet.

Zwar räumte Herr Strittmatter ein, dass es in der Vergangenheit bei der Holzernte zu mehr oder weniger (?) großen Bodenschäden gekommen sei. Dies sei nicht zuletzt auf die mit dem Klimawandel zusammenhängenden milden Winter ohne Bodenfrost und den hohen Anteil von  Weichböden im Schönbuch zurückzuführen. Die Forstverwaltung werde sich bemühen, diese Schäden künftig soweit wie möglich zu vermeiden. Man wolle deshalb die im Wald zum Einsatz kommenden Radmaschinen vermehrt mit Bändern ausstatten, den Seilkraneinsatz beim Holzrücken verstärken und auch prüfen, inwieweit es möglich ist, einen Teil des Holzes wieder mit Hilfe von Pferden anzurücken.

Unserer Meinung nach wurden die häufige Hinweis während der Gesprächsrunde auf die Veränderungen bei der Holzernte durch den Klimawandel nicht korrekt als Veränderungen der Prämissen für die Holzernte diskutiert, denen man z.B. für den Bodenschutz dringend Rechnung tragen müßte, sondern lediglich als Entschuldigung für eigenes Fehlverhalten verwendet. Auch hier sollte unserer Meinung nach ein Umdenken stattfinden.

Begrüßt wurde von Herrn Strittmatter , dass sich auch die Fachhochschule Rottenburg mit dem Thema beschäftigen wird.

Die Vertreter der Bürgerinitiativen dankten für das Zustandekommen des Treffens. In der Diskussion verwiesen sie auf die in der Vergangenheit entstandenen Schäden in vielen Wäldern des Landes, die – insbesondere in dem vielbesuchten Naturpark Schönbuch – nicht hinnehmbar seien.

Der Erlass der Feinerschließungsrichtlinie wurde von den anwesenden Förstern weitgehend begrüßt. Allerdings sei sie nur für den Staatswald (24% der Waldfläche in BW) verbindlich. Darüber hinaus seien einige ihrer Vorschriften leider nicht zielführend. So wird bezweifelt, ob eine Fahrspurtiefe von 40 cm noch hinnehmbar sei, denn Rückegassen mit so tiefen Fahrspuren seien für künftiges Holzanrücken wohl kaum noch brauchbar.  Für uns stellte sich deshalb in der Nachbesprechung die Frage, ob das Rückegassenkonzept in der Zukunft überhaupt zielführend sein könne.

Auch die Befestigung der Einmündungen der Rückegassen in die Waldwege (z.T. sogar bis zu 150 m lange Abschnitte in den Rückegassen selbst) mit ortsfremden Wackersteinen, wie sie inzwischen an vielen Orten praktiziert werde, wurde kritisiert. Hier wurde vom Forst BW allerdings argumentiert, daß dies ökologisch keine Nachteile mit sich bringen würde, da die Steinbefestigungen, wie Herr Strittmatter ausführte innerhalb von 1 bis 2 Jahren wieder zugewachsen seien. Graf Götz v. Bülow ergänzte, die Auffüllung der Maschinenwege auf längeren Strecken sei bereits weitgehend abgeschlossen, diesbezüglich käme nur noch wenig Neues hinzu. Auf die Veränderungen in tieferen Bodenschichten bzgl. der ökologischen Funktionalität wurde nicht weiter eingegangen, die Endgültigkeit des Bodenverlustes in den Rückegassen durch die Befestigung wurde nicht angesprochen.

Und schließlich wurde darauf hingewiesen, dass Wälder, die systematisch im Abstand von 40 m mit Rückegassen überzogen werden, wobei die Abstände nur maschinenbedingt nicht aber standortbedingt festgelegt werden, viel von ihrer natürlichen Schönheit und geheimnisvollen Ursprünglichkeit verlieren. Unserer Meinung nach sollte verstärkt beim Anlegen der Rückegassen auf die Bodenbeschaffenheiten Rücksicht genommen werden. Auch der Flächenverbrauch durch das Rückegassennetz und die in Zeiten des Klimawandels dringend notwendige ökologische Funktionalität von Waldboden und Wald wurde gar nicht angesprochen.

Die Forstleute fühlten sich in der Mehrzahl von ihren Kritikern zu unrecht angegriffen. Sie verwiesen auf die große wirtschaftliche und ökologische Bedeutung des Rohstoffes Holz, deren Ernte sie zu organisieren hätten.

Beim derzeitigen Stand der Holzerntetechnik und unter den derzeitigen Witterungsbedingungen (Ausbleiben des Winterfrostes) seien Bodenschäden unvermeidlich. Wolle man sie vermeiden, müsse man an vielen Orten auf den Holzeinschlag verzichten, was jedoch nicht ernsthaft in Betracht komme. Wobei unserer Meinung nach, gerade der Verzicht auf die Holzernte bei ungeeigneten Bedingungen dringend geboten ist. Auch erklärten einige der Anwesenden, dass die entstandenen Rückeschäden auch für sie ein ernstes Problem und auf Dauer nicht hinnehmbar seien. Vorgeschlagen wurde unter anderem künftig mit kleineren, weniger schweren Maschinen zu arbeiten.

Die anwesenden Rückeunternehmer und die Vertreter der Holzindustrie schlossen sich den Argumenten der Forstleute vor Ort an, wobei ein Rückeunternehmer eindrucksvoll schilderte, wie sehr seine Arbeit auf Widerspruch und Unverständnis bei vielen Waldbesuchern stoße.

Harald Kunz von unserer Initiative “Waldkritik” brachte – als Anregung für einen grundsätzlichen Perspektivenwechsel – einen möglichen Anschlusstermin ein, zu dem Herr Dr. Fähser, ehemals Leitender Forstdirektor des Stadtwaldes Lübeck, heute Mitglied des Vorstandes von FSC Deutschland, zu einem Vortrag über das Thema Waldbau und Bodenschutz eingeladen werden könnte.
Die anwesenden Förster äußerten sich jedoch grundsätzlich ablehnend zu Anregungen aus anderen Regionen und Bundesländern kompetente Gesprächspartner einzuladen, da das momentan neu für den Schönbuch entwickelte Bewirtschaftungskonzept aus ihrer Sicht zunächst erprobt und intern anhand eigener Erfahrung weiterentwickelt werden sollte. Für uns stellte sich die Frage, ob es wirklich ein spezielles Konzept für den Schönbuch gebe oder ob nicht vielmehr das allgemeine Konzept des Forst BW auf den Schönbuch übertragen werde.
Gemeinsam mit der Initiative “Schützt den Schönbuch” sind wir allerdings der Meinung, dass die regionale Forstverwaltung im Schönbuch – unabhängig von der spezifischen, zugegebenermaßen schwierigen Bodenbeschaffenheit und dem in Teilen neuen Konzept, das nun umgesetzt wird – sich offen zeigen sollte für Anregungen von Außen.

Zum Abschluss kündigte Abteilungsleiter Martin Strittmatter an, dass er zu gegebener Zeit erneut zu einer ähnlichen Gesprächsrunde einladen werde und bedankte sich bei den Teilnehmern für ihr Kommen und nicht zuletzt bei MdL Dr. Bernd Murschel für sein fortdauerndes Interesse am Wald und am Naturpark Schönbuch.

Aus Sicht der Initiative “Waldkritik”, wurden in der Gesprächsrunde – die temporär eher einer Werbeveranstaltung des Forst BW glich (was auch durch die überproportionale Anwesenheit der Schönbuch Förster zu standen kam) zu wenig grundsätzliche Fragestellungen zugelassen. Auf die Tischvorlage unserer Initiative “Waldkritik” (siehe entsprechend den letzten Beitrag), die eine Woche vor dem Termin an die bekannten Teilnehmer versand wurde, gingen die Anwesenden allenfalls marginal ein.

U.a. wurde von den Förstern Prämissen als allgemeiner Konsens reklamiert, die man so gar nicht stehen lassen kann. Wenn sich z.B. durch den Klimawandel auch die Holzerntebedingungen ändern (Ausbleiben von Frost/Befahrbarkeit der Rückegassen) müßte gefragt werden, ob unter solchen Bedingungen überhaupt noch geerntet werden soll, diese Infragestellung wurde aber von den Föstern grundsätzlich abgelehnt, bzw. auf die Politik verwiesen.

In der Konsequenz wurde immer wieder vom Forst BW darauf hingewiesen, daß das Heil für den Bodenschutz nur in einer Verbesserung der Technik liegen könnte, hier haben wir als Initiative “Waldkritik” allerdings die an diese Strategie unmittelbar anschließende Fragestellung vermißt, wonach ja eine Verbesserung der Technik mit enormen Kosten für die beauftragten Unternehmen verbunden ist und somit ein enormer Druck für die Unternehmen entsteht, durch das riesige Investitionsvolumen auch entsprechende Holzmengen einzuschlagen und möglichst auch bei jeder Witterung – also auch bei ungeeigneter – zu ernten. Die Sachzwanglogik, die sich aus den immer größer werdenden Investition für modernere Technik ergibt, wurde unserer Meinung nach einfach nicht angesprochen, wäre aber dringend zu diskutieren.

Auf den Interessenkonflikt zwischen den Richtlinien des Forst BW und der beauftragen Unternehmen wurde unserer Meinung nach viel zu wenig eingegangen. Hier wurde große Einigkeit der Vertragsparteien demonstriert, die wir als Initiative “Waldkritik” allerdings allein schon aus betriebswirtschaftlichen Gründen bezweifeln. Große Investitionen und große variable Kostenblöcke ziehen in der Konsequenz immer große Erträge nach sich, zum einen kann ein Unternehmen, wenn es aufgrund ungeeigneter Witterung immer wieder seine Arbeit abbrechen muß, nicht kostendeckend arbeiten, ist also gezwungen auch bei ungeeigneter Witterung zu arbeiten, zum anderen setzen große Technikinvestitionen große Holzmengen voraus bzw. ziehen diese nach sich, die sich dann bei den immer größer werden Maschinen nicht alleine an nachhaltigen Gesichtspunkten mehr orientieren können.

Nach unserem Dafürhalten wurde dieser zentrale Zusammenhang überhaupt nicht angesprochen, zwar wurde von einigen Förstern im Zusammenhang mit dem Bodenschutz die Frage in den Raum gestellt, ob man nicht auch wieder auf kleinere Erntemaschinen zurückgehen sollte oder andere bodenschonendere Verfahren einsetzen könnte, solide erörtert wurde dieser Themenkomplex aber nicht, die wirtschaftlichen Zusammenhänge wurden überhaupt nicht angesprochen!

Die Fragestellung eines Vertreters der Sägewerksindustrie, der beklagte, daß es im letzten milden Winter durch den zu geringen Holzeinschlag in der Holzwirtschaft zu starken Engpässen gekommen sei, wurde nicht weiter aufgegriffen, augenscheinlich passte diese Aussage nicht in das Marketingkonzept des Forst BW, das an diesem Nachmittag präsentiert werden sollte. Aber genau in den z.T. sehr unterschiedlichen Interessenlagen aller Beteiligten liegt unserer Meinung nach der Knackpunkt, dieser wurde allerdings von den Veranstaltern sorgfältig umschifft!